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| Mitgliedschaft | ||||||||
| Startseite | ||||||||
| Geschäftststelle | ||||||||
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Gemäß § 4 der Vereinssatzung gibt es verschiedene Möglichkeiten der Vereinsmitgliedschaft im Möllner Sportfischerverein. |
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| 1. die ordentliche Mitgliedschaft | ||||||||
| Die ordentliche Mitgliedschaft ist für aktive und volljährige Sportsfreunde, die an unseren Pachtgewäs-sern ihrem Hobby nachgehen möchten. | ||||||||
| 2. die jugendliche Mitgliedschaft | ||||||||
| Die jugendliche Mitgliedschaft ist für aktive Sportfreunde bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. | ||||||||
| 3. die passive Mitgliedschaft | ||||||||
| Diese ist für Sportsfreunde, die zwar Mitglied in dem Anglerverein sein möchten, aber selber gar nicht angeln wollen oder können. Diese Mitgliedschaft wird auf Antrag gemäß § 4 Nr. 2 der Vereinssatzung gewährt. Der Sportsfreund erhält dann allerdings keine Erlaubniskarte und muss einen evnetuell vorhandenen Bootsplatz zurück geben. | ||||||||
| 4. die fördernde Mitgliedschaft | ||||||||
| Eine Mitgliedschaft für Personen oder juristische Personen, die mit der Mitgliedschaft ihre Nähe zum Möllner Sportfischerverein bekunden möchten. Eine Angelerlaubnis ergibt sich aus dieser Mitgliedschaft nicht. | ||||||||
| 5. die Ehrenmitgliedschaft | ||||||||
| Ehrenmitglied wird, wer dem Verein bereits angehört und sich um dessen Belange besonders verdient gemacht hat. Derzeit erhalten auch alle Mitglieder mit einer Vereinszugehörigkeit von 50 Jahren die Ehrenmitgliedschaft. | ||||||||
| Aufnahmeanträge | ||||||||
| Aufnahmeantrag "ordentliche Mitgliedschaft" | ||||||||
| Aufnahmeantrag "jugendliche Mitgliedschaft" | ||||||||
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